Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und das Bundesministerium der Finanzen (BMF) unterstützen Sie als Unternehmer*in bei der Anschaffung oder Nachrüstung von UV-C Luftreinigern. Im Zuge der Überbrückungshilfe III sind im Zeitraum November 2020 bis Juni 2021 anfallende, betriebliche Fixkosten förderfähig. Die Höhe der Überbrückungshilfe richtet sich dabei nach den Umsatzeinbußen der Fördermonate im Vergleich zu den jeweiligen Monaten im Jahr 2019.
Clean Air Technologies
UV-C-Luftentkeimung sorgt für zusätzliche Sicherheit und schafft Vertrauen.

Wer kann eine Förderung beantragen?
Förderfähig sind Unternehmen, Soloselbständige und Freiberufler bis zu einem Jahresumsatz von 750 Millionen Euro im Jahr 2020 sowie gemeinnützige Unternehmen und Organisationen aus allen Branchen.
Setzen Sie Ihr Hygienekonzept um, wir helfen Ihnen dabei:
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Welche Vorhaben sind förderfähig?
Mit der Überbrückungshilfe werden betriebliche Fixkosten bezuschusst. Dazu gehören sowohl die Anschaffung mobiler Luftreiniger, als auch die Nachrüstung bestehender stationärer Luftreiniger durch UV-C Technologie.
Welche Fixkosten außerdem förderfähig sind, entnehmen Sie dem FAQ zur Corona-Überbrückungshilfe III unter Punkt 2.4: FAQ

Unter welchen Voraussetzungen sind Vorhaben förderfähig?
Voraussetzung sind Corona-bedingte Umsatzeinbrüche von mindestens 30 Prozent in jedem Monat, für den der Fixkostenzuschuss beantragt wird. Maßgeblich für den Vergleich ist der Referenzmonat im Jahr 2019. Für Unternehmen, die zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 30. April 2020 gegründet wurden, gelten besondere Vorschriften. Unternehmen, die November- und/ oder Dezemberhilfe erhalten bzw. erhalten haben, sind für diese Monate nicht antragsberechtigt

In welchem Umfang sind Vorhaben förderfähig?
- bis zu 100 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei mehr als 70 Prozent Umsatzeinbruch
- bis zu 60 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei 50 Prozent bis 70 Prozent Umsatzeinbruch
- bis zu 40 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei mindestens 30 Prozent Umsatzeinbruch (jeweils im Vergleich zum Vergleichsmonat des Jahres 2019).
Junge Unternehmen können andere Umsatzzahlen heranziehen.

Wer beantragt die staatliche Förderung?
Der Antrag kann über Steuerberater*innen, Wirt-schaftsprüfer*innen, Rechtsanwält*innen sowie über vereidigte Buchprüfer*innen gestellt werden. Die Kosten werden bezuschusst.
Bei Fragen zu Hygienekonzepten mit Systemen von BÄRO Clean Air Technologies helfen wir Ihnen gerne – rufen Sie uns an (+49 800 799 2100) oder schreiben sie uns ([email protected]).

Support
Die Qualität und Funktionalität unser Produkte sind langlebig. Dennoch geht unser Service über die Inbetriebnahme Ihrer UV-C Systeme hinaus. BÄRO steht Ihnen jederzeit für Fragen und Dienstleistungen zur Verfügung.